Informationspflichten gemäß DSGVO für das Daimler Truck-Hinweisgebersystem SpeakUp

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns hohe Priorität. In den nachfolgenden Datenschutzhinweisen gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Daimler Truck AG.

Unter personenbezogenen Daten sind alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Mit diesen Datenschutzschutzhinweisen informieren wir Sie über die Art, Umfang und Zwecke der Erhebung personenbezogener Daten bei der Daimler Truck AG und wie wir mit diesen Daten umgehen. Darüber hinaus möchten wir Sie darüber informieren, welche Rechte Ihnen in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustehen.

Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich und an wen kann ich mich zum Thema Datenschutz wenden?

Verantwortlicher für die nachfolgend beschriebene Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist:

Daimler Truck AG
Fasanenweg 10
70771 Leinfelden-Echterdingen
E-Mail:
contact@daimlertruck.com

Die Kontaktdaten der Konzerndatenschutzbeauftragten lauten wie folgt:

Daimler Truck AG
Konzerndatenschutzbeauftragte
HPC DTF2B
70745 Leinfelden-Echterdingen
Deutschland
E-Mail:
dataprivacy@daimlertruck.com

Wofür werden meine Daten verwendet (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Basis (Rechtsgrundlage) passiert dies?

Im Rahmen des Hinweisgebersystems SpeakUp werden personenbezogene zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  1. Aufklärung und Ahndung von Fehlverhalten, u. a. von Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis, von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, insbesondere Betrug, Korruption, Geldwäsche, Diebstahl, Kartellrechtsverstöße, Steuerdelikte und sonstige Wirtschaftsdelikte
  2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, u. a. aus §§ 130, 30 OWiG sowie §§ 93, 111 AktG, um unseren Aufsichts-, Dokumentations- und Berichtspflichten nachzukommen, Interessenkonflikte aufzudecken, Hinweisgebersysteme zu unterhalten oder sicherzustellen, dass unsere Waren und Dienstleistungen im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben stehen
  3. Rehabilitierung von Beschuldigten, u. a. durch Ermittlung von Tatsachen, die zur Entlastung von (zu Unrecht) beschuldigten Personen führen

Das Hinweisgebersystem SpeakUp ermöglicht es Einzelpersonen, Meldungen über potenzielle Straftaten, schwerwiegende Richtlinien-Verstöße und andere Fälle von Missständen innerhalb des Daimler Truck-Konzerns zu erstatten. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.

Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen bei einer Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) EU-DSGVO folgt insbesondere aus dem berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder Dritten, begangenes Fehlverhalten aufzuklären und zu sanktionieren.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir begrenzen die Speicherung Ihrer Daten und löschen diese, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Sollten Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Daimler Truck-Konzerns sein, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gespeichert, solange wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Gemäß unserer Konzernbetriebsvereinbarung (1118.2) löschen wir die Daten bei Feststellung von Regelverstößen mit geringem Risiko nach einem (1) Jahr und bei solchen mit hohem Risiko nach sechs (6) Jahren. Kann ein Regelverstoß mit hohem Risiko nicht nachgewiesen werden, der Verdacht jedoch auch nicht vollständig ausgeräumt werden, erfolgt die Löschung der Daten nach zwei (2) Jahren. Kommen Compliance-Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass sich ein gemeldeter Verstoß als unbegründet erweist, werden die erhobenen Daten unverzüglich gelöscht. Außerdem kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden müssen, in der Ansprüche gegen den jeweiligen Beschuldigten eines Fehlverhaltens geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei (3) oder bis zu dreißig (30) Jahren). Darüber hinaus können uns auch gesetzliche Aufbewahrungsfristen (u. a. aus dem Bereich des Steuer-, Abgaben- oder Handelsrechts) zu einer Speicherung Ihrer Daten verpflichten.

Werden meine Daten weitergegeben?

Der Verantwortliche gibt die Daten im Rahmen von Compliance-Maßnahmen und internen Untersuchungen nur dann an Dritte weiter, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht oder eine Einwilligung für die entsprechende Datenübermittlung vorliegt.

Im Rahmen von Compliance-Maßnahmen und internen Untersuchungen kommen insbesondere folgende Empfänger in Betracht:

Innerhalb des Daimler Truck-Konzerns können Ihre Daten an bestimmte Unternehmen zur Aufklärung möglicher Compliance-Sachverhalte, insbesondere wenn diese mehrere Konzerngesellschaften betreffen, übermittelt werden.

Der Verantwortliche wird die Ergebnisse von Compliance-Maßnahmen oder Erkenntnisse aus laufenden Untersuchungen möglicherweise gegenüber öffentlichen Stellen, insbesondere deutschen oder ausländischen Strafverfolgungsbehörden, Gerichten oder sonstigen Behörden, offenlegen. Eine solche Weitergabe kann dann notwendig sein, wenn der Verantwortliche zur Offenlegung der entsprechenden Daten rechtlich verpflichtet ist, was beispielweise im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen der Fall sein kann.

Darüber hinaus bedienen wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Compliance-Pflichten zum Teil unterschiedlicher externer Dienstleister, wie etwa Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie technischer Dienstleister. Sofern wir im Rahmen von Compliance-Maßnahmen und internen Untersuchungen weisungsgebundene Dienstleister einsetzen (z. B. zum Betrieb von uns verwendeter technischer Systeme), erfolgt die Übermittlung an diese Empfänger auf Grundlage von Art. 28 DSGVO in Verbindung mit dem jeweils mit dem Dienstleister geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.

Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Insbesondere folgende Datenkategorien nutzen wir im Rahmen von Compliance-Maßnahmen:

  • Personal-Stammdaten (z. B. Vorname, Nachname, Namenszusätze, Staatsangehörigkeit und Personalnummer, Familienstand, Sozialversicherungsnummer, ggf. Arbeitserlaubnis)
  • Vertragsdaten (Art der Beschäftigung, Beschäftigungsgrad, Beginn und ggf. späteres Ende der Beschäftigung), Kontaktdaten (z. B. private Anschrift, Mobil- und Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Betriebliche Angaben (z. B. Stellung im Unternehmen, Vorgesetzter / Managementebene, Berufsbezeichnung, berufliche Kontaktdaten)
  • Angaben zum relevanten Sachverhalt, bspw. für interne Untersuchungen (z. B. alle zur Auswertung des Sachverhalts relevanten Angaben, Gesprächsprotokolle; hierzu können im Einzelfall auch Pflichtverletzungen oder Straftaten zählen)
  • Betriebliche Dokumente (z. B. Reisekostenabrechnungen, Zeiterfassungsdaten, Zeitnachweise und Stundenaufstellungen, Leistungsnachweise, Fahrtenbücher und Rechnungen)
  • Kommunikationsdaten, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit erzeugt werden (z. B. dienstliche Unterlagen, interne wie externe Korrespondenz im Rahmen von E-Mail-Auswertungen, Informationen zur IT-Nutzung, Informationen zu internen Zutritts- und Zugriffsberechtigungen, Auswertung elektronischer Speichermedien, Auswertung der Internetnutzung, Auswertung von Verbindungsdaten)
  • Daten zur Leistungsbeurteilung, Personalentwicklung / Beförderung, Qualifikation und Weiterbildung (z. B. Zeugnisse, Bewertungen, Trainingshistorie, Angaben zu Fehlverhalten und daraus resultierenden Maßnahmen oder arbeitsrechtlichen Sanktionen)
  • Daten, die im Zusammenhang mit internen Untersuchungen stehen (z. B. Informationen, die in Abschluss- oder Zwischenberichten, dokumentierten Interviews, Zeugenaussagen oder ähnlichen Dokumenten enthalten sind)
  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, Daten über eine mögliche Gewerkschaftszugehörigkeit, biometrische Daten oder Daten über politische oder religiöse Einstellungen; Ihr Arbeitgeber wird solche Daten nur in Einzelfällen und nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO bzw. § 26 Abs. 3 BDSG verarbeiten)


Werden meine Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Sollte der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche personenbezogene Daten im Rahmen von Compliance-Maßnahmen und Ermittlungen an Konzernunternehmen oder Konzernfremde in Drittstaaten übermitteln, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere rechtliche Schutzmechanismen vorhanden sind. Rechtliche Schutzmechanismen für die konzerninterne Datenübermittlung sind insbesondere die Datenschutzrichtlinie des Daimler Truck-Konzerns (A17). Ein angemessener Schutzmechanismus für die Datenübermittlung an externe Dritte außerhalb des EWR können EU-Standardvertragsklauseln sein, welche je nach Bedarf durch weitere vereinbarte technisch organisatorische Maßnahmen flankiert werden.

Welche Rechte haben Sie als Betroffener?

Sie können folgende Datenschutzrechte gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Dazu können Sie gerne die E-Mail Speakup@daimlertruck.com nutzen:

  • Sie können Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogene Daten über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden sowie über die in Art. 15 DSGVO genannten Informationen.
  • Sie können unverzüglich die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
  • Sie können verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten gelöscht werden, soweit diese für Compliance-Maßnahmen und gesetzliche Pflichten nicht mehr erforderlich sind. Die konkreten Gründe sind in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführt (Recht auf Löschung).
  • Sie können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B., wenn Sie als betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
  • Sie können die Herausgabe der Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem lesbaren elektronischen Format verlangen, wenn Sie diese Ihrerseits elektronisch bereitgestellt haben (Art. 20 DSGVO).
  • Sie können zudem Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen, wenn sich aus Ihrer Situation besondere Gründe ergeben, die einer Datenverarbeitung entgegenstehen. Soweit keine zwingenden schutzwürdigen Interessen der Daimler Truck AG vorliegen (z. B. die Ausübung von Rechtsansprüchen oder die Verteidigung gegen Rechtsansprüche), darf die Daimler Truck AG Ihre Daten nicht mehr verarbeiten (Art. 21 DSGVO). Die Möglichkeit eines Widerspruchs besteht insoweit auch im Fall der Durchführung von Compliance-Maßnahmen (z. B. interne Untersuchungen). In entsprechenden Fällen prüfen die Verantwortlichen Ihre Anfragen umgehend, um diese bei der Durchführung der Maßnahmen soweit rechtlich erforderlich berücksichtigen zu können.


Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Konzerndatenschutzbeauftragten oder bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder andere Gesetze verstößt (Art. 77 DSGVO).

Sie erreichen die Konzerndatenschutzbeauftragte der Daimler Truck AG unter:

Konzernbeauftragte für den Datenschutz
Daimler Truck AG, HPC DTF2B
Fasanenweg 10
70745 Leinfelden-Echterdingen
dataprivacy@daimlertruck.com